§ Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I.
Auftrags-
bestätigung
Aufträge nehmen wir nur zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Änderungen, Nebenabredungen, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen, auch -soweit sie telefonisch, telegrafisch oder durch Vertreter erfolgen, bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

II.
Lieferung
Wir verpflichten uns, vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine einzuhalten. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik. Aussperrung und unverschuldete unvorhersehbare und gravierende Betriebsstörungen berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Störung zu verlängern oder vom Vertrag unter Ausschluß von Schadensersatzensprüchen zurückzutreten. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses zu informieren. Gegenüber Rechtspersonen gern. § 24 AGBG, also juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Kaufleuten, bei denen der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, können wir vom Vertrag auch teilweise zurücktreten. Sind die bestellten Waren nicht auf Lager, kann der Auftraggeber Im Falle einer von uns nicht selbst verschuldeten Verzögerung vorn Vertrag zurücktreten, nachdem er eine Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt hat, und innerhalb dieser Nachfrist die Lieferung nicht erfolgte. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind mit Ausnahme von Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt auf 20 %, Ansprüche wegen Verzugs auf 10 % des Rechnungswertes des betroffenen Einzelauftrages bzw. entsprechenden Teiles des Auftrages. Der Auftraggeber Ist von einem derartigen leistungsstörenden Ereignis unverzüglich nach Eintritt zu benachrichtigen. Ist der Auftraggeber eine Rechtsperson gem. § 24 AGBG (s.o.Abs.) sind mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzögerung ausgeschlossen.

III.
Preise und Zahlungs-
bedingungen
Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung. Im Falle vereinbarter Versendung hat der Auftraggeber die Kosten des Transports, wie Fracht, Verladung oder Transportversicherung zu tragen. Lieferung erfolgt frachtfrei ab einem Warennettowert von EUR 600,00. Ändern sich nach der Auffragsbestätigung die Preisfaktoren (Löhne, Materlal und Energiekosten, Steuern und sonstige allgemeine Kosten), so gilt eine entsprechende Preisänderung als vereinbart. Bei einer Erhöhung um mehr als 15 % des vereinbarten Gesamtpreises sind wir verpflichtet, die Kostenänderung nachzuweisen. Die Annehme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber Eine Verpflichtung zur Annahme besteht unsererseits nicht. Im Falle der Annehme gehen Diskont- und sonstige Spesen zu Lasten des Bestellers. Wird ein Wechsel nicht diskontiert oder nicht rechtzeitig eingelöst, so Ist unsere gesamte Restforderung zur Zahlung fällig. Etwa angegebene Zahlungsfristen beginnen ab Rechnungsdatum zu laufen. Mit Ausnahme von nachstehendem Abs. 7 werden die Forderungen nicht vor Erfüllung des Vertrages fällig. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte für die Zeit der Uberschreitung Zinsen und Kosten In der für Geldkredlte bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet, ohne daß es einer förmlichen Mahnung bedarf. Formularmäßig eingeräumte Barzahlungsnachiässe oder Skonti entfallen. wenn Im Zeitpunkt der Zahlung andere bei uns fällige Forderungen offenstehen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder von uns bestrittenen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Werden eindeutig Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden In Zweifel ziehen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder gegen Vorkasse oder Hergabe von Sicherheiten zu liefern.

IV.
Eigentums-
vorbehalt 
Das Eigentum an den gelieferten Waren behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus dem Lieferungsvertrag vor. Bei mehreren getrennten Aufträgen bezieht sich unser Eigentumsvorbehalt auf sämtliche Liefergegenstände bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen zum Besteller erfüllt sind. Die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs des Lieferungsgegenstandes wird auch während der Zeit des Eigentumsvorbehalts vom Besteller getragen. Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehaft stehenden Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von einer Pfändung oder auch jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller darf den Lieferungsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs veräußern oder verarbeiten. Im Fall der Weiterveräußerung oder des Verlust des Eigentums durch Vermischung oder Verarbeitung § 946 ff BGB) tritt der Besteller bereits mit Abschluß des Lieferungsvertrages mit uns die ihm gegen den Erwerber entstehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, dem Erwerber die Abtretung anzuzeigen. Zahlungen, die auf die abgetretene Forderung an den Besteller geleistet werden. hat dieser bis zur Höhe unserer Forderung als Treuhänder für uns einzuziehen und unverzüglich an uns abzuführen.

V.
Versand- und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers Eine Transportversicherung gegen Schäden aller Art wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen. Etwaige Transportschäden oder Verluste sind vom Besteller unverzüglich nach Einging der Lieferung sowohl uns, als auch einer Transportversicherung anzumelden. Im Falle der Anmeldung durch uns übernehmen wir keine Gewähr für die Rechtzeitigkeit. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Lieferungsgenstand oder Teile desselben im Werk verladen sind. Dies gilt auch für die durch unserer eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vorn Tage der schriftlichen Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

VI.
Gewährleistung
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden infolge fehlerhafter Angaben des Bestellers im Rahmen der Auftragserteilung sowie infolge fehlerhafter Verwendung oder Gebrauchs. Unsere Gewährpflichten erlöschen, wenn ohne unsere Zustimmung in den Lieferungsgegenstand eingegriffen wird. Zusicherungen im Hinblick auf den vom Besteller in Aussicht genommenen Zweck des Lieferungsgegenstandes bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die technische Beratung des Bestellers erfolgt noch bestem Wissen und Können aufgrund unserer Erfahrungen und Versuche. Eine Haftung von uns kann hieraus unter keinerlei Rechtsgrund mit Ausnahme einer vorsätzlichen Schädigung hergeleitet werden.

VII.
Haftung,
Haftungsauschluß
Soweit ein von uns verschuldeter Schaden des Auftraggebers nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt ist, hatten wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haften wir bei Verzug auch für den zufälligen Untergang eines Kaufgegenstandes. Die Haftung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

VIII.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit Rechtspersonen Im Sinne des § 24 AGBG (s.o. Ziff. 2, Abs 111) einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand unser Firmensitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Verantwortlich
SCA - CHEMIE & Dienstleistung GbR   D-74374 ZABERFELD
fon:+49[0]7046-7750 fax:+49[0]7046-7122   e-mail

Ausdruck dieser Seite